Klage gegen Samsung wegen nicht löschbarer Apps

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Die Shanghai Consumer Rights Protection Commission (chinesischer Verbraucherschutz) hat Klage gegen Samsung und Oppo eingereicht. Grund zur Klage geben die vorinstallierten und nicht löschbaren Apps, über die vor bzw. während des Kaufs nicht ausreichend informiert wird. Eine gerichtliche Entscheidung soll verbindliche Hinweise auf der Verpackung zu vorinstallierten Apps, sowie Anleitungen zum Löschen derselben, vorschreiben.

Die Organisation hatte bei der Untersuchung von Geräten bis zu 71 vorinstallierte Apps gefunden, über die nicht näher informiert wurde. Grund zum Anstoß gab zudem, dass genau diese Apps sich durch automatische Aktualisierungen auch an dem vom Kunden für seinen Mobilfunkvertrag bezahlten Internetvolumen bedienen. Für die Kommission stellt diese sogenannte „Bloatware“ eine Verletzung der Verbraucherrechte dar.

Die chinesische Zeitung Shanghai Daily hat zudem berichtet, dass eine derartige Klage vom Gericht in Shanghai zum ersten Mal angenommen wurde und die Hersteller mit einer Frist von 2 Wochen dazu verpflichtet wurden, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen. Der eigentliche Prozess wird nach dieser Frist beginnen.

Ähnliche Richtlinien bestehen in Südkorea bereits seit Anfang 2014. Hier wird den Herstellern sowie Mobilfunkanbietern vorgeschrieben, dass das Löschen vorinstallierter Apps für den Kunden möglich sein muss und lediglich 4 für die Nutzung des Smartphones unverzichtbare Apps – wie WLAN-Verbindungen, Einstellungen, NFC und Play Store – von dieser Regelung ausgenommen werden dürfen. Des Weiteren sind genaue Angaben zum Speicherplatzbedarf der einzelnen Apps verbindlich vorgeschrieben.

 

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